Das letzte Viertel ist für die KV-Wahl relevant
Sarstedt (stb). Am 11. März 2018 finden die nächsten Kirchenvorstandswahlen statt, bei denen die Gemeindeglieder mit ihrer Stimmabgabe entscheiden können, wer für die kommenden sechs Jahre als ehrenamtliches Mitglied im Kirchenvorstand die Geschicke der eigenen Kirchengemeinde lenkt und mitentscheidet, wie sie sich nach innen und außen präsentiert.
In den nächsten Tagen landen nun die persönlichen Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahl in den Briefkästen aller wahlberechtigter Gemeindeglieder. Dieses Jahr dürfen erstmalig auch schon Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, zur Wahl gehen; damit sind nun auch die meisten Konfirmanden des letzten Jahres wahlberechtigt und dürfen in ihrer Gemeinde mitentscheiden.
Auf den ersten Blick wirkt die Wahlbenachrichtigung wie eins von vielen weiteren Werbeschreiben, die man täglich in seiner Post findet, doch der gelb-weiße Brief hat es in sich. Das letzte Viertel des Schreibens ist die Wahlbenachrichtigungskarte. Darauf finden sich die Adresse des Wahlraums und der eigene Name. Diesen Abschnitt oder den Personalausweis muss man am Wahltag dabei haben, um vor Ort wählen zu können. Man kann mit ihm aber auch die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür muss man den Abschnitt ausfüllen und entweder bei der eigenen Kirchengemeinde abgeben oder ihn per Post in einem frankierten Briefumschlag an das Pfarrbüro schicken.