Kirchenvorstandswahlen am Sonntag

Nachricht 10. Februar 2018
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Das letzte Viertel ist für die KV-Wahl relevant

Sarstedt (stb). Am 11. März 2018 finden die nächsten Kirchenvorstandswahlen statt, bei denen die Gemeindeglieder mit ihrer Stimmabgabe entscheiden können, wer für die kommenden sechs Jahre als ehrenamtliches Mitglied im Kirchenvorstand die Geschicke der eigenen Kirchengemeinde lenkt und mitentscheidet, wie sie sich nach innen und außen präsentiert.

In den nächsten Tagen landen nun die persönlichen Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahl in den Briefkästen aller wahlberechtigter Gemeindeglieder. Dieses Jahr dürfen erstmalig auch schon Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, zur Wahl gehen; damit sind nun auch die meisten Konfirmanden des letzten Jahres wahlberechtigt und dürfen in ihrer Gemeinde mitentscheiden.

Auf den ersten Blick wirkt die Wahlbenachrichtigung wie eins von vielen weiteren Werbeschreiben, die man täglich in seiner Post findet, doch der gelb-weiße Brief hat es in sich. Das letzte Viertel des Schreibens ist die Wahlbenachrichtigungskarte. Darauf finden sich die Adresse des Wahlraums und der eigene Name. Diesen Abschnitt oder den Personalausweis muss man am Wahltag dabei haben, um vor Ort wählen zu können. Man kann mit ihm aber auch die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür muss man den Abschnitt ausfüllen und entweder bei der eigenen Kirchengemeinde abgeben oder ihn per Post in einem frankierten Briefumschlag an das Pfarrbüro schicken.

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Foto: Steffani-Böhringer

Pastor Peter Borcholt von den Gemeinden St. Paulus Giebelstieg und Martin Luther Giften, Christiane Schiwek, Pastorin in der Gemeinde St. Nikolai Heisede-Ruthe und im Pfarrbezirk II der St. Nicolai-Gemeinde Sarstedt (ehemals Paul-Gerhardt), und Pastor Matthias Fricke-Zieseniß von der St. Nicolai-Gemeinde Sarstedt stellen die Wahlbenachrichtigungen zur Kirchenvorstandswahl vor, die dieses Jahr unter dem Motto „Kirche mit mir“ läuft.

KVWahl2018KandidatenFlyerPfarrb 1 Vorschau
St. Nicolai
KVWahl2018KandidatenFlyerPfarrb 2 Vorschau
St. Nicolai

Gehen Sie bitte wählen!

Am 11. März 2018 findet die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher für die St. Nicolai Gemeinde statt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Kirchengemeindeglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das ist bei dieser Wahl neu. Bei den vergangenen Wahlen durften erst mindestens 16-Jährige wählen. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist; dies konnte jedes Kirchenmitglied prüfen, während die Wählerlisten nach Ankündigung ausgelegt waren.

Für die Wahl gibt es zwei Wahlbezirke, die den Pfarrbezirken entsprechen. Jeder Wahlbezirk hat eigene Kandidaten, die Sie auf dem Einlegeblatt in dieser Ausgabe finden. Die Wahlbüros sind am Wahlsonntag wie folgt geöffnet:

Pfarrbezirk/Wahlbezirk I: Gemeindesaal Eulenstraße von 11.00-17.00 Uhr

Pfarrbezirk II/Wahlbezirk II: Paul Gerhardt-Gemeindezentrum von 10.00-17.00 Uhr (mit einer Unterbrechung für den Gottesdienst von 11.00 – 12.00 Uhr).

Wir laden außerdem ein zum Verweilen bei Kaffee und Kuchen.

Laut Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenvorstände (KVBG), § 25.5, ergibt sich für die Wahlbezirke Folgendes:

Im Wahlbezirk I (alt St. Nicolai) sind fünf Kandidaten zu wählen; die Wahlberechtigten können vier Stimmen abgeben.

Im Wahlbezirk II (alt Paul-Gerhardt) sind vier Kandidaten zu wählen; die Wahlberechtigten haben drei Stimmen.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder den Personalausweis mit.

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Nehmen Sie als Gemeindeglied diese demokratische Möglichkeit wahr, dieses Gremium selbst zu bestimmen und belohnen Sie die Personen, die bereit sind, Verantwortung zu tragen mit Ihrer Wahlbeteiligung!

Annett Gittermann, Vors. Kirchenvorstand